Spaziergang durch Nordelbien:

Nordelbien Webring

Mitglieder im Webring

Aufgaben

Beratung bei Einstellungen
Möchten Sie eine/n Diakon/in oder Gemeindepädagoge/in einstellen und haben dazu Fragen? Die Nordelbische Beauftragte berät Sie gerne, wenn es um konzeptionelle, tarifliche oder inhaltliche Fragen geht.

Konfliktberatung
Die Nordelbische Beauftragte kann im Zusammenhang mit dienstlichen Angelegenheiten beratend hinzugezogen werden. Als Außenstehende kann sie neutral das Gespräch moderieren und gemeinsam mit den Beteiligten nach Lösungen suchen. Sie vermittelt und versucht mit den Konfliktparteien einen sinnvollen Kompromiss auszuhandeln.
Die Beratungsarbeit basiert auf folgenden kirchengesetzlichen Regelungen: Im Nordelbischen GemeindepädagogInnengesetz (§ 3,1 und 4,4) ist es für den Dienst der gemeindepädagogischen Mitarbeiterin und des gemeindepädagogischen Mitarbeiters festgeschrieben, dass in Konfliktsituationen mit dem Anstellungsträger die/der Nordelbische Beauftragte für gemeindepädagogische Mitarbeiter/innen in die Konfliktsitzungen und in Gespräche mit dem Anstellungsträger geladen werden kann und soll.

Fortbildungsberatung
Das Fortbildungsgesetz der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche definiert Fortbildung als einen Teil der vom Arbeitnehmer/in dem Arbeitgeber geschuldeten beruflichen Arbeit. Viele Beschäftigte vergessen über der alltäglichen Arbeit, sich regelmäßig um Fort- oder Weiterbildung zur eigenen Qualifizierung zu kümmern.
Die Nordelbische Beauftragte berät Sie bei Fragen:

  • der eigenen beruflichen Entwicklung
  • der Karriereplanung
  • der Fort- und Weiterbildungen
  • der Finanzierbarkeit der geplanten Fort- und Weiterbildungen

Dienstanweisungsberatung
Das Nordelbische Kirchengesetz schreibt verbindlich vor, dass Diakone/innen sowie Gemeindepädagogen/innen von ihren Anstellungsträgern eine Dienstanweisung erhalten. Innerhalb dieser Dienstanweisung arbeiten die genannten Mitarbeitenden selbständig.
Die Nordelbische Beauftragte berät Diakone/innen und Gemeindepädagogen/innen und deren Anstellungsträgern bei der Erstellung von Dienstanweisungen durch:

  • persönliche Beratung
  • Gespräche mit Angestellten und Anstellungsträgern

Seelsorge
Ärger und Stress am Arbeitsplatz oder in besonderen Lebenssituationen bedürfen manchmal eines seelsorgerlichen Gespräches - dafür steht die Nordelbische Beauftrate gerne zur Verfügung. Sie besitzt die Pro-loco et pro-tempore-Genehigung für die öffentliche Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung.
Rufen Sie mich gerne an und wir vereinbaren einen Termin.