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Diakone arbeiten in kirchlichen, diakonischen
oder sozialen Arbeitsfeldern haupt- neben- oder ehrenamtlich. Sie begleiten und
beraten Kinder, Jugendliche und Erwachsene in unterschiedlichen Lebenslagen.
Die Apostel konnten durch die
ausschließliche Verkündigung des Wortes die vielfältigen Bedürfnisse der
Gemeinde nicht befriedigen. So wurden quasi die „Diakone“
eingesetzt. Damals wie heute trägt die Verkündigung
durch die Tat dazu bei, die frohe Botschaft zu den Menschen zu
bringen.
Im Jahre 1833 bildete der Theologe J. H. Wichern
„Gehülfenbrüder“ aus, die ihn bei der Betreuung gefährdeter Kinder und
Jugendlicher in seinem „Rettungshaus“ unterstützten. Theodor Fliedner gründete
im gleichen Jahr ein Asyl für entlassene weibliche Gefangene und begründete
damit die weibliche Diakonie.
Heute haben alle Diakone/innen eine
Doppelqualifikation und in ihrer ersten Ausbildung mehrere Jahre
pädagogische, soziale, pflegerische oder handwerkliche Kompetenzen erworben.
Ihre Ausbildung ist den stetig wandelnden Gesellschaftsfragen und -bedürfnissen
angepasst.
Diakon/in ist nach §2 Diakongesetz der NEK:
- wer in einer dem Verband Evangelischer
Diakoninnengemeinschaften in Deutschland (VEDD) angeschlossenen
Ausbildungsstätte im Einvernehmen mit der Nordelbischen Kirche oder
entsprechend ausgebildet ist
- die Diakonenprüfung bestanden hat
- einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland
angehört
- in den Dienst einer Diakonin oder eines Diakons eingesegnet
worden ist und
- einer Diakonenschaft/ Gemeinschaft angehört.
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