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Diakon_in

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Diakon_innen arbeiten in kirchlichen, diakonischen oder sozialen Arbeitsfeldern haupt- neben- oder ehrenamtlich. Sie begleiten und beraten Kinder, Jugendliche und Erwachsene in unterschiedlichen Lebenslagen.

Die Apostel konnten durch die ausschließliche Verkündigung des Wortes die vielfältigen Bedürfnisse der Gemeinde nicht befriedigen. So wurden quasi die „Diakone“ eingesetzt. Damals wie heute trägt die Verkündigung durch die Tat dazu bei, die frohe Botschaft zu den Menschen zu bringen.


Im Jahre 1833 bildete der Theologe J. H. Wichern „Gehülfenbrüder“ aus, die ihn bei der Betreuung gefährdeter Kinder und Jugendlicher in seinem „Rettungshaus“ unterstützten. Theodor Fliedner gründete im gleichen Jahr ein Asyl für entlassene weibliche Gefangene und begründete damit die weibliche Diakonie.

Heute haben alle Diakon_innen eine Doppelqualifikation und in ihrer ersten Ausbildung mehrere Jahre pädagogische, soziale, pflegerische oder handwerkliche Kompetenzen erworben. Ihre Ausbildung ist den stetig wandelnden Gesellschaftsfragen und -bedürfnissen angepasst.

Diakon_in ist nach §2 Diakongesetz der NEK:

  • wer in einer dem Verband Evangelischer Diakoninnengemeinschaften in Deutschland (VEDD) angeschlossenen Ausbildungsstätte im Einvernehmen mit der Nordelbischen Kirche oder entsprechend ausgebildet ist
  • die Diakonenprüfung bestanden hat
  • einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört
  • in den Dienst einer Diakonin oder eines Diakons eingesegnet worden ist und
  • einer Diakonenschaft/ Gemeinschaft angehört.